Erinnerung: Das neue Erbrecht
Am 1. Januar 2023 trat in der Schweiz das revidierte Erbrecht in Kraft, eine wichtige Änderung, die für Ehepaare, Konkubinatspaare und Unternehmer von Bedeutung ist.

Die wichtigsten Änderungen:
Der Pflichtteil von Nachkommen beträgt nun 50 % ihres Erbanteils, im Vergleich zu 75 % zuvor.
Der Pflichtteil der Eltern wurde abgeschafft, während er zuvor 50 % ihres gesetzlichen Erbteils betrug.
Vermögenswerte der Säule 3a sind nicht mehr Teil des Nachlasses.
Der Abschluss eines Erbvertrags führt zu einem Verbot von Schenkungen.
Ehepaare, die sich in einem Scheidungsverfahren befinden, können sich bereits vor Rechtskraft des Scheidungsurteils vom Nachlass ausschließen.

Was bleibt unverändert?
Die gesetzliche Erbfolge bleibt unverändert.
Die gesetzlichen Erbanteile werden für verschiedene Familiensituationen beibehalten.

Die Revision bietet mehr Freiheit in der Erbfolge. Sie können neue Begünstigte einsetzen und nur den Pflichtteil den pflichtteilsberechtigten Erben überlassen.
Die Bestimmungen zu den Pflichtteilsansprüchen wurden geändert und bieten mehr Flexibilität für Erblasser.

Verheiratete Paare und Familie :
Für verheiratete Paare ermöglicht diese Reform eine bessere gegenseitige Absicherung, insbesondere wenn sie auf das Einkommen aus dem Nachlass angewiesen sind oder Hypotheken zurückzahlen müssen, um das Haus zu erhalten. Auch Patchwork-Familien können von der Erhöhung der verfügbaren Quote profitieren und sowohl ihre Kinder als auch ihre Stiefkinder begünstigen.

Konkubinat :
Das Konkubinat fällt jedoch nicht unter das Erbrecht, und ohne besondere Regelungen haben Konkubinatspartner und ihre Kinder keinen Anspruch auf das Erbe. Erblasser haben weiterhin die Macht, über die Begünstigten ihres Nachlasses zu entscheiden, und diese Reform erweitert ihren Handlungsspielraum, indem der Anteil für Nachkommen verringert und der Anteil für Eltern abgeschafft wird.

Unternehmer :
Auch Unternehmer profitieren von dieser Revision, da die Reduzierung der Pflichtteilsansprüche die familieninterne Übertragung von Unternehmen vereinfacht und es den Unternehmern ermöglicht, ihre Nachkommen stärker zu begünstigen.

Zusammengefasst:
Die Planung der Nachfolge, bevor es zu spät ist, ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere wenn ein Kind kommt, ein Unternehmen gegründet wird oder man in den Ruhestand geht. Auch Patchworkfamilien und Konkubinatspartner sollten Maßnahmen ergreifen, um ungerechte Situationen bei der Aufteilung des Erbes zu vermeiden.

Auch wenn Testamente und Erbverträge, die vor dem 1. Januar 2023 verfasst wurden, weiterhin gültig sind, empfiehlt es sich, sie im Lichte dieser Reform zu überprüfen. Einige Formulierungen könnten nach dem neuen Recht Probleme bereiten und die Verteilung des Erbes beeinträchtigen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Nachlassplanung oder zu Anpassungen aufgrund dieser Reform haben, wenden Sie sich bitte an uns.