ZUSAMMENFASSUNG DER PRINZIPIEN UND PFLICHTEN DES nDSG

Das neue Gesetz über den Datenschutz in der Schweiz (nDSG) wird am 1. September 2023 in Kraft treten. Es zielt darauf ab, die persönlichen Daten der Einwohner der Schweiz besser zu schützen und die Vereinbarkeit des Schweizer Rechts mit dem europäischen Recht, insbesondere der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO), zu gewährleisten.

Um das neue Gesetz in der Praxis anzuwenden, müssen die Grundsätze und Pflichten, die es den für die Verarbeitung von Personendaten Verantwortlichen auferlegt, eingehalten werden. Zu diesen Grundsätzen gehören Einwilligung, Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, Transparenz, Sicherheit und Rechenschaftspflicht. Zu den Pflichten gehören beispielsweise die Informationspflicht, das Recht auf Zugang, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Übertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch.

DFS AVOCATS berät Sie und bietet nützliche Informationen und praktische Tipps, damit Sie das neue Gesetz einhalten können. DFS AVOCATS erklärt Ihnen die wichtigsten Änderungen, die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen und der für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie die Verfahren und Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass Bußgelder und Sanktionen gegen natürliche Personen (und nicht gegen juristische Personen) mit Führungsaufgaben wie CEO, CTO oder CFO, aber auch gegen Fachpersonal ohne Führungsaufgaben wie z. B. den Datenschutzbeauftragten verhängt werden. Unternehmen können sich nicht gegen dieses Risiko schützen. Wenn eine natürliche Person innerhalb eines Unternehmens gegen das neue DSG verstößt, wird diese Person bestraft.

Personen, die sich nicht an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen halten, müssen mit Sanktionen und Geldstrafen von bis zu CHF 250’000.- rechnen.