Was muss man wissen, wenn man Personal in der Schweiz beschäftigt?
Die Einstellung von Personal ist ein entscheidender Schritt, der einen seriösen Ansatz erfordert. Wenn Sie Personal einstellen, gehen Sie eine bedeutende Verpflichtung ein. Es ist wichtig, die Vorschriften für die Beschäftigung von Mitarbeitern zu verstehen, sowohl um Ihr Unternehmen zu schützen als auch um die Rechte der Mitarbeiter zu gewährleisten, die faire Arbeitsverhältnisse ermöglichen.
Hier einige Schlüsselpunkte:
Arbeitsvertrag :
Auch wenn nach Schweizer Recht der mündliche Arbeitsvertrag gültig ist, sollten Sie sicherstellen, dass alle Ihre Angestellten über einen schriftlichen Arbeitsvertrag verfügen, in dem die Beschäftigungsbedingungen wie Arbeitsplatz, Arbeitszeit, Vergütung, Sozialabgaben, Ferien, Verpflichtungen im Krankheitsfall und Kündigungsfristen klar definiert sind, ggf. ergänzt durch ein Pflichtenheft. Dies bietet im Falle von Streitigkeiten handfeste Beweise und hilft auch, diese zu vermeiden. Stellen Sie ggf. sicher, dass Sie die Bedingungen eines möglichen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) erfüllen, falls Sie einem solchen unterworfen sind. Unabhängig von den strengeren Normen sehen GAVs häufig die schriftliche Form des Einzelarbeitsvertrags vor.
Beispielsweise sieht der GAV im Gaststättengewerbe unter anderem einen Mindestlohn vor, ebenso wie der GAV für Hausangestellte. Wenn der Arbeitgeber die Schwellenwerte nicht einhält, riskiert er eine Verurteilung durch das Arbeitsgericht.
Häufige Rechtsstreitigkeiten :
Seien Sie sich der häufigen Ursachen für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bewusst, insbesondere wenn es um Entlassungen, sexuelle und/oder psychische Belästigung (Mobbing), ausstehende Löhne, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geht.
Beispielsweise könnte ein Arbeitnehmer eine Kündigung anfechten, wenn er der Meinung ist, dass der vom Arbeitgeber angegebene Grund falsch ist. Der Arbeitgeber gibt einen Stellenabbau aus wirtschaftlichen Gründen an, stellt aber in Wirklichkeit einen anderen Arbeitnehmer mit einem niedrigeren Gehalt ein.
Sozialschutzsystem :
Als Arbeitgeber müssen Sie die Sozialversicherungssysteme einhalten, darunter die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (das sogenannte Drei-Säulen-System), den Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall, den Erwerbsersatz im Dienst und bei Mutterschaft, die Arbeitslosenversicherung und die Familienzulagen.
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Arbeitsnormen:
Arbeits- und Ruhezeiten tragen zum Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers bei, denn sie helfen, Überlastung und ermüdungsbedingte Arbeitsunfälle zu vermeiden. Sie garantieren dem Arbeitnehmer auch die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.
Das Arbeitsgesetz (LTr) legt unter anderem die Mindestruhezeiten fest, auf die Arbeitnehmer Anspruch haben, und die Art und Weise, wie die Arbeitszeiten gestaltet werden müssen. Dort finden Sie auch eine Vergütung für Mehrarbeit.
Ein Arbeitnehmer muss zusätzliche Arbeit leisten, wenn die Situation des Unternehmens dies erfordert. Er hat jedoch Anspruch auf gleichwertigen Urlaub oder eine Vergütung für Überstunden.
Arbeitslizenz:
In der Schweiz unterliegt die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte strengen Regeln bezüglich der Arbeitsbewilligung. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass ausländische Staatsangehörige legal im Land arbeiten, dass sie von fairen Arbeitsbedingungen profitieren und dass Arbeitgeber ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.
Bitte beachten Sie, dass Staatsangehörige eines EU-Staates automatisch eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz (B-Bewilligung) erhalten, sobald sie das Bestehen einer Arbeitsverpflichtung nachweisen. Für nichteuropäische Arbeitnehmer sind die Bedingungen für die Erlangung einer Arbeitsbewilligung in der Schweiz jedoch sehr streng und streng.
Arbeitserlaubnisse werden im Allgemeinen in drei Hauptkategorien eingeteilt:
L-Lizenz:
Dabei handelt es sich um eine Kurzzeitbewilligung für Ausländer, die für einen begrenzten Zeitraum in die Schweiz einreisen, in der Regel für befristete Projekte, bestimmte Einsätze oder kurze Ausbildungskurse. Inhaber einer L-Bewilligung dürfen sich nicht längerfristig in der Schweiz aufhalten.
B-Genehmigung:
Es ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen, für einen längeren Zeitraum, in der Regel bis zu fünf Jahren, in der Schweiz zu arbeiten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Inhaber einer B-Genehmigung in der Regel an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden sind und nicht ohne Genehmigung für andere Arbeitgeber arbeiten können.
Lizenz C:
Es handelt sich um eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung, die es ausländischen Staatsangehörigen ermöglicht, unabhängig und ohne Einschränkungen an einen bestimmten Arbeitgeber in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Die Ausstellung erfolgt in der Regel nach einem 5-jährigen Aufenthalt in der Schweiz.
Sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer drohen strafrechtliche Sanktionen, wenn sie ohne Erlaubnis ein Arbeitsverhältnis pflegen.
Um sicherzustellen, dass Sie allen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, oder um weitere Informationen einzuholen, wird Ihnen dringend empfohlen, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.