Rechtsberatung für Arztpraxen

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Unternehmens- und Rechtsberatung für Arztpraxen

Als Rechtsberater von FMH Services* berät und begleitet Herr Daniel F. Schütz Ärztinnen und Ärzte in allen vertraglichen, rechtlichen und organisatorischen Fragen rund um die Gründung, Strukturierung und Führung einer Arztpraxis in Genf und der Westschweiz.

Die Führung einer Arztpraxis erfordert nicht nur medizinische Kompetenz, sondern auch unternehmerische Entscheidungen. Rechtsform, Verträge, Personal, Mietverhältnisse und Zusammenarbeit mit Partnern bilden die Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Praxis.

*FMH Services ist die unabhängige Dienstleistungsorganisation der in der Schweiz tätigen Ärztinnen und Ärzte und führender Partner, wenn es um Kauf, Gründung, Führung und Übergabe einer Arztpraxis oder einer anderen ambulanten ärztlichen Institution geht.

Eine Arztpraxis in der Schweiz rechtlich strukturieren

Die rechtliche Strukturierung einer Arztpraxis in der Schweiz beruht auf drei Entscheidungen: der Rechtsform (Einzelunternehmen, GmbH, AG), der Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern bei einer Gruppenpraxis sowie der Ausgestaltung der Beziehungen zu angestellten oder selbstständigen Mitarbeitenden. Jede Option hat unterschiedliche steuerliche, vermögensrechtliche und haftungsrechtliche Auswirkungen.
Die Wahl der Rechtsform prägt das gesamte Leben der Praxis: Vermögensrisiko des Arztes, Modalitäten von Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Übertragung, und Besteuerung.

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Rechtsberatung für Arztpraxen

Daniel F. SCHÜTZ berät zu folgenden Themen:
· Vergleichende Analyse der für die ärztliche Tätigkeit geeigneten Rechtsformen (Einzelunternehmen, GmbH, AG, Praxisgemeinschaft) unter Berücksichtigung der persönlichen und vermögensrechtlichen Situation des Praktizierenden
· Erstellung von Gesellschaftervereinbarungen: Governance-Regeln, Stimmrechte, Gewinnverteilung, Austrittsklauseln, Aktionärbindungsverträge, Konkurrenzverbote, Erwerb und Übertragung von Gesellschaftsanteilen
· Erstellung der Statuten und Begleitung der Eintragung im Handelsregister
· Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft (GmbH oder AG), wenn die Tätigkeit dies erfordert

Die Beratung beschränkt sich strikt auf rechtliche Fragestellungen.
Steuer-, versicherungs- und vermögensrechtliche Aspekte werden in Abstimmung mit dem Partnernetzwerk FMH Services behandelt.

Verträge und rechtliche Verantwortlichkeiten der Arztpraxis

Eine Arztpraxis benötigt mehrere spezifische Vertragskategorien (Geschäftsmietvertrag, Arbeitsverträge, Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, Mandatsverträge mit Dienstleistern), die sowohl ihren Alltagsbetrieb als auch die Verteilung ihrer rechtlichen Verantwortlichkeiten strukturieren. Eine klare vertragliche Organisation im Vorfeld sichert die Tätigkeit und beugt Konflikten vor.

Die Beratung umfasst sowohl die präventive Vertragsgestaltung als auch die Begleitung im Streitfall: Anfechtung von Kündigungen, Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaftern, Konflikte mit einem Vermieter.

RA Daniel F. SCHÜTZ berät zum gesamten Spektrum:

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GESCHÄFTSMIETVERTRÄGE FÜR ARZTPARAXEN

Ausschliessliche medizinische Nutzung, technische Einrichtungen, Übertragung des Mietverhältnisses bei einer Praxisübergabe, Dauer und Verlängerung, Nebenkosten, Mietkaution
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ARBEITS- UND ZUSAMMENARBEITSVERTRÄGE

Medizinische Praxisassistenten, medizinisches Sekretariat, angestellte ärztliche Mitarbeitende, Stellvertretungsvereinbarungen, konsiliarärztliche Tätigkeiten, ärztliche Schweigepflicht, Konkurrenzverbotsklauseln
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GESELLSCHAFTERVEREINBARUNGEN

Governance, solidarische oder geteilte Haftung, Austritte und Eintritte von Gesellschaftern, Erwerb und Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Bewertung, Aktionärbindungsverträge
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PFLICHTEN GEGENÜBER DEN MITARBEITENDEN

Arbeitsrecht, Vollmachten und Unterschriftsregelungen
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MANDATSVERTRÄGE MIT EXTERNEN DIENSTLEISTERN

Analyselabore, Abrechnungsdienste, administrative Verwaltungsgesellschaften

Medizin

Daniel F. SCHÜTZ - Avocat au barreau de Genève

Daniel F. SCHÜTZ ist seit 20 Jahren als Anwalt tätig und übernimmt auch Mandate als Direktor und Geschäftsführer von Vereinen

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