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Ihre Anwälte für alle Lebenslagen

DFS AVOCATS ist in den Bereichen Rechtsberatung und Rechtsstreitigkeiten tätig. Sie vertritt Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in nationalen und internationalen Angelegenheiten. Die breite Ausrichtung der Kanzlei ermöglicht eine ganzheitliche Beratung in Schweizerdeutsch, Deutsch, Französisch und Englisch.

Unsere juristischen Fachgebiete

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Arbeitsrecht

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Gesellschafts-recht, Stiftungen und Vereine

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Familien- und Erbrecht

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Schuldbetreibung und Konkurs, Zivilverfahren

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Bank- und Finanzrecht

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Immobilien, Bau- und Mietrecht

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Ausländerrecht

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Strafrecht

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Internet und Datenschutz

DFS avocats
  • DFS AVOCATS berechnet ihre Honorare nach Zeitaufwand. Die Höhe des Honorars entspricht dem im Kanton Genf üblichen Stundensatz, d.h. zwischen CHF 400 und CHF 600 pro Stunde, je nach Art des Falls.
  • Zu Beginn erhalten Sie, soweit möglich, einen Kostenvoranschlag, in dem die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Finanzierungsmöglichkeiten festgelegt werden.
  • Sie haben jederzeit das Recht auf eine detaillierte Rechnung, in der die für jede Leistung aufgewendete Zeit und die entstandenen Kosten aufgelistet sind.
    Schweizer Anwälte sind aufgrund ihrer beruflichen und standesrechtlichen Verpflichtungen grundsätzlich verpflichtet, von ihren Klienten einen Vorschuss auf ihr Honorar zu verlangen. DFS AVOCATS verlangt daher regelmäßig Vorschüsse.
  • Für das erste Gespräch wird von Ihnen ein Kostenvorschuss von CHF 300.00 verlangt.
    Stellt sich nach dem ersten Gespräch heraus, dass eine unentgeltliche Rechtsvertretung oder eine amtliche Verteidigung möglich ist, wird kein weiterer Kostenvorschuss verlangt.
    Falls die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung oder der staatlichen Rechtshilfe übernommen werden, verzichtet DFS AVOCATS darauf, einen Kostenvorschuss für das erste Gespräch zu verlangen.
    Bei Ihrem ersten Gespräch prüft DFS AVOCATS gerne, ob Sie Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung haben.

FAQ

Wann brauche ich einen Anwalt?

Sie sollten so früh wie möglich einen Anwalt einschalten, um den Verlust von Rechten oder unnötige Risiken zu vermeiden. Vorbeugen ist besser als heilen.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie einen Anwalt brauchen? Wenden Sie sich an DFS AVOCATS, die Ihr Problem prüfen und Ihnen antworten werden, ob Sie einen Anwalt benötigen.

Wie man einen geeigneten Anwalt findet

Kontaktieren Sie DFS AVOCATS unverbindlich. Wenn Ihr Fall z. B. aufgrund eines Interessenkonflikts nicht angenommen werden kann, wird Ihnen ein geeigneter Anwalt empfohlen.

Wie läuft das Mandat eines Anwalts ab?

Sie vereinbaren einen Termin mit DFS AVOCATS, die Sie zunächst in der Kanzlei empfangen, um Ihr Problem zu besprechen. Nach diesem ersten Gespräch erhalten Sie eine erste Analyse Ihres Falles und des weiteren Vorgehens, der Erfolgsaussichten, wenn es darum geht, ein Verfahren zu führen. Wenn möglich, erhalten Sie eine Kostenschätzung. Danach entscheiden Sie sich, DFS AVOCATS zu beauftragen und unterzeichnen einen Mandatsvertrag und eine Vollmacht. Außerdem zahlen Sie einen Vorschuss, dessen Höhe von den geschätzten Kosten abhängt.

Was bedeutet das Berufsgeheimnis und die Unabhängigkeit des Anwalts

Der Anwaltsberuf unterliegt den strengsten gesetzlichen Bestimmungen und Standesregeln, die ein absolutes Berufsgeheimnis garantieren, das durch das Straf- und Disziplinarrecht geschützt ist. Berufsverbände und staatliche Aufsichtsbehörden sorgen für die Einhaltung dieser Normen.
Alle Informationen, die Sie einem Anwalt geben, bleiben somit absolut vertraulich.

Diese Informationen dürfen ohne die Zustimmung des Mandanten nicht an Dritte oder den Staat weitergegeben werden. Sie dürfen auch nicht durch staatlichen Zwang eingefordert werden. Das Berufsgeheimnis des Rechtsanwalts umfasst insbesondere den Schriftverkehr, die Akten und sogar die Tatsache, dass ein Klient zur Klientel eines Rechtsanwalts gehört.
Der Anwalt darf sich nur den Interessen seines Mandanten widmen. Wenn ein Interessenkonflikt entsteht, muss der Anwalt das Mandat niederlegen. Auf diese Weise gewährleistet er seine Unabhängigkeit.

Wann und wie das Mandatsverhältnis mit einem Anwalt endet

Grundsätzlich kann ein Mandat mit einem Anwalt jederzeit beendet werden, ohne dass eine Frist eingehalten werden muss, es sei denn, es geschieht zur Unzeit. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Anwalt sein Mandat nicht zwei Tage vor einer Gerichtsverhandlung niederlegen kann, sodass der Mandant keine Möglichkeit hat, einen Ersatz zu finden.
Wenn der Mandant sein Honorar nicht bezahlt, kann der Anwalt das Mandat kündigen. Im Falle eines Interessenkonflikts ist der Anwalt gesetzlich verpflichtet, das Mandatsverhältnis zu beenden.
Sobald die Angelegenheit geregelt ist, endet das Mandat automatisch.

Wie viel kostet ein Anwalt?

DFS AVOCATS berechnet das Honorar nach Zeitaufwand, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%. Informationen zu den konkreten Kosten finden Sie unter „Honorare“.
Rechnungen für grössere Ausgaben (Vorschuss für Gerichtskosten, Betreibungskosten, Grundbuchauszüge usw.) werden direkt an den Klienten zur Begleichung weitergeleitet.
Der Klient hat das Recht, zu Beginn über die Anwalts- und Verfahrenskosten informiert zu werden und regelmässige Abrechnungen zu erhalten. Er kann jederzeit Auskunft über die angefallenen Anwaltskosten verlangen. Es ist kaum möglich, die Gesamtkosten eines Falles im Voraus zuverlässig vorherzusagen.

Ich kann es mir nicht leisten, einen Anwalt / ein Verfahren zu bezahlen. Was kann ich tun

Wenn eine Person nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um ein Gerichtsverfahren zu finanzieren, gewährt der Staat ihr unentgeltliche Rechtsberatung. Der Staat finanziert einen Anwalt für die Partei, die ihn benötigt. In Strafverfahren wird die (kostenlose) Pflichtverteidigung gewährt, sofern es sich nicht um einen einfachen Fall handelt. Wenn sich die finanzielle Situation nach dem Gerichts- oder Strafverfahren erheblich verbessert, kann der Staat die Erstattung der Ausgaben verlangen.

Es muss ein Verfahren eingeleitet werden, damit kostenlose Rechtsberatung und -vertretung gewährt wird. Wird die kostenlose Rechtsberatung nicht gewährt oder kein Verfahren eingeleitet, muss der Mandant die Honorarnote nach den üblichen Sätzen selbst begleichen.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Worauf muss ich achten?

Sie sollten Ihren Fall vorher persönlich bei der Rechtsschutzversicherung anmelden und abklären, ob Versicherungsschutz besteht. Wenn Ihre Versicherungspolice die freie Anwaltswahl vorsieht, teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie sich von DFS AVOCATS vertreten lassen möchten. Die Rechtsschutzversicherung erteilt dann eine fallweise Kostenzusage.

Wie viel kostet ein Zivilverfahren?

Neben den Anwaltskosten fallen für die Durchführung eines zivilrechtlichen Verfahrens noch weitere Kosten an. Die Partei, die das Verfahren einleitet, muss normalerweise die Gerichtskosten vorstrecken. In einem Gerichtsverfahren muss die unterlegene Partei die Gerichtskosten tragen und der obsiegenden Partei eine Parteientschädigung zahlen. Die Parteientschädigung deckt in der Regel nicht die Anwaltskosten. Die Gerichtskosten und die Parteientschädigung werden nach dem Wert der strittigen Angelegenheit (Streitwert) berechnet.
Die Gewährung von unentgeltlicher Prozesskostenhilfe befreit die Partei von der Zahlung von Kostenvorschüssen und Gerichtskosten, nicht aber von der Zahlung einer Parteientschädigung.
Rechtsschutzversicherungen können die Gerichtskosten und Parteientschädigungen abdecken.

Ich habe noch weitere Fragen!

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an DFS AVOCATS.