Arbeitsrecht


Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Mittelpunkt stehen dabei die Arbeitsverträge, die zwischen den Parteien sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor geschlossen werden.
Vor allem die Beendigung eines Arbeitsvertrags kann zu zahlreichen Schwierigkeiten und Streitigkeiten führen. Der Arbeitgeber muss bei der ordentlichen oder fristlosen Kündigung eines Arbeitsvertrags oder bei der Formulierung einer gütlichen Einigung verschiedene gesetzliche Bestimmungen einhalten. Damit vermeidet er das Risiko der Nichtigkeit oder von Schadensersatzansprüchen, die erheblich sein können. Oft kennt der Arbeitnehmer seine Rechte nicht und versäumt wichtige Fristen, um sie geltend zu machen.
Privater und öffentlicher Bereich
DFS AVOCATS unterstützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts im privaten und öffentlichen Bereich. Oft erfordern Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gewisses Fingerspitzengefühl. Wir freuen uns, Ihren Fall individuell zu prüfen und Sie kompetent zu beraten. Grundsätzlich werden wir zunächst versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Ihre Rechte selbstverständlich vor dem Arbeitsgericht verteidigen.
DFS Avocats ist auch auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Personalrechts kompetent.

Juristische Dienstleistungen im Arbeitsrecht
DFS Avocats bietet Rechtsberatung in den folgenden Bereichen an:
Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
Ausarbeitung von Personalreglementen
Arbeitszeugnis und Bescheinigung über die Beschäftigung
Wettbewerbsverzichtsklausel
Ordentliche, fristlose oder ungerechtfertigte Entlassung
Entlassung während einer Schutzfrist
Gütliche Aufhebungsvereinbarung
Moralische und/oder sexuelle Belästigung
Vermietung von Dienstleistungen
Öffentlich-rechtliches Personalrecht
Arbeit


Daniel F. SCHÜTZ ist seit 20 Jahren als Anwalt tätig und übernimmt auch Mandate als Direktor und Geschäftsführer von Vereinen
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Unsere juristischen Fachgebiete

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